Wenn ab Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt, werden erstmals Unternehmen zu barrierefreien Webseiten verpflichtet. Von barrierefreien Inhalten profitieren alle, nicht nur die rund 10% der deutschen Bevölkerung, die als schwerbehindert gelten. Können Sie sich noch Videos ohne Untertitel oder Bordsteine ohne Absenkung vorstellen? Beides Beispiele, die zuerst für Menschen mit Behinderung eingeführt wurden, die den Alltag aller vereinfachen.
Hinzu kommt, dass Unternehmen, die ihre Webseite nicht richtlinienkonform aktualisieren, mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 100.000 Euro oder sogar der Abschaltung ihrer Webseite rechnen müssen. Wir unterstützen Sie und Ihre Entwicklungsteams, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umzusetzen.
Wir machen Ihre Webseite barrierefrei und erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Eng abgestimmt zwischen Konzeption, Design und Entwicklung, setzen wir die Web Content Accessibility Guidelines Evaluation Methodology (WCAG) um und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Als IT-Dienstleister können Sie sich darauf verlassen, dass wir die Anforderungen technisch umsetzen können.
Schaffen Sie Bewusstsein für Barrierefreiheit in Ihrem Team. Wir begleiten Sie auf dem Weg und geben Impulse in einem Vortrag „Grundlagen der Accessibility“. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie ein Grundverständnis von Accessibility, sodass Ihr Team für das Thema sensibilisiert ist und die wichtigsten Aspekte in der Umsetzung berücksichtigen kann.
Darüber hinaus können wir auch in einem Ein-Tages-Workshop die Grundlagen vertiefen. Praxisnah an Ihrer Webseite prüfen wir die WCAG-Kriterien, demonstrieren die Chancen von automatisierten Tools und Handgriffe für manuelles Prüfen.
Danach können die Teilnehmenden einen Screenreader selbst benutzen und wissen konkret, wie Accessibility-Probleme identifiziert und gelöst werden.
Der Vortrag sowie das Training eignen sich für alle, die bei Ihnen im Unternehmen an der Produktentwicklung beteiligt sind, wie z.B. Produktmanager:innen, Designer:innen, Entwickler:innen oder QA-tester:innen.
Dadurch entsteht bei Ihnen im Team ein gemeinsames Bewusstsein für das Thema und sie haben die wichtigsten Methoden geübt.
Erfüllen Sie bereits alle Kriterien des BFSG? Wir geben Ihnen einen Überblick über den Zustand Ihrer Website bzw. Anwendung sowie einen Ergebnisreport mit Handlungsempfehlungen. Unsere Analyse basiert aus einer Kombination von automatisierten und manuellen Tests.
Sodass Sie schnell handlungsfähig werden, decken wir zuerst in einer Accessibility-Ersteinschätzung die dringendsten und häufigsten Probleme auf. Danach testen wir Ihre Webseite komplett durch und erstellen einen Bericht nach der etablierten Web Accessibility Conformance Evaluation Methodology, der WCAG-EM. Dabei handelt es sich um ein systematisches und vollständiges Testverfahren. So haben Sie die Sicherheit, dass alle WCAG-Kriterien erfüllt sind. Aufgedeckte Accessibility-Probleme überführen wir in ihr Entwicklungs-Backlog, mit detaillierten Tickets, die direkt umgesetzt werden können.
Wir helfen Ihnen, Ihre Anwendung einfach bedienbar zu machen. Dafür tragen wir die Ergebnisse aus der Accessibility-Analyse in die Entwicklungsteams und helfen Ihnen, identifizierte Defizite zu beheben. Dabei kümmern wir uns um den gesamten Prozess von Konzept und Design bis zur finalen Umsetzung.
Ebenso entwickeln und designen wir neue Features für Sie, die von Anfang an barrierefrei sind.
Barrierefreiheit sicherzustellen ist keine einmalige Aufgabe. Sie muss im gesamten Entwicklungsprozess verankert sein. Fachbereiche, Design- und Entwicklungsteams und Qualitätssicherung müssen Hand in Hand arbeiten und die richtigen Prozesse haben. Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen der Prozesse und des richtigen Toolings. Wir schulen Ihre Teams, führen abteilungsübergreifende Prozesse ein und etablieren automatisierte Tests, so dass Ihr Entwicklungsteam nach jeder Änderung sofort Feedback bekommt.
Sie möchten eine unkomplizierte und schnelle Einschätzung, ob Sie vom BFSG betroffen sind? Machen Sie hier den Test und buchen Sie bei Bedarf ein unverbindliches Erstgespräch.
Sie haben ein konkretes Anliegen oder Fragen dazu, wie digitale Kundenerlebnisse zu Ihrem Erfolg beitragen können? Senden Sie eine Kontaktanfrage und ich melde mich bei Ihnen.
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung der Umwelt, die es allen Menschen ermöglicht, ohne Hindernisse mit ihrer Umgebung zu interagieren (siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreiheit). Im digitalen Umfeld wird auch häufig von „Accessibility“ gesprochen. Damit eine Webseite barrierefrei ist, muss sie auch für Menschen mit Einschränkungen benutzbar sein. Das heißt, dass z. B. auch ein blinder Mensch - mit Hilfsmitteln wie einem Screenreader - den Inhalt der Seite verstehen kann.
Erstmals gelten Regeln für Barrierefreiheit nicht nur für öffentliche Einrichtungen sondern auch für Unternehmen, die nach dem 28.06.2025 Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Die Bundesregierung fasst es so zusammen: „Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.“ (Quelle: Bundesregierung für Informationstechnik) Ausgenommen sind Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Angestellten oder 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Letztendlich gilt also in Deutschland das BFSG, wobei es inhaltlich keine wesentlichen Unterschiede gibt. In Österreich wird der EAA durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt. Vorteil für Unternehmen ist die EU-weit einheitliche Regelung.